Betreutes Wohnen für Senioren
Hinweis: Im Unterschied zu Bevollmächtigten werden Betreuer:innen vom Betreuungsgericht überprüft. Das Betreuungsgericht prüft, ob die Verfügungen im Sinne der betreuten Person sind. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Wünsche ausdrücklich und möglichst konkret beschrieben aufnehmen, damit das Gericht Bescheid weiß, dass dies Ihr Wille.